Beschluss der Diözesanleitung

Warum ist der Beschluss der Diözesanleitung auf einen bestimmten Kreis an Personen und Einrichtungen beschränkt?

Der Hintergrund dafür ist, dass die Diözesanleitung den rechtlich selbstständigen Einrichtungen nicht vorschreiben kann, welches Programm sie nutzen und wie sie den Datenschutz sicherstellen. Fakt ist, dass die Datenschutzrichtlinien für alle Einrichtungen gleichermaßen gelten. Selbstverständlich können sich rechtlich selbstständige Einrichtungen dazu entscheiden, die Lösungen der Diözese zu übernehmen. Unterstützung bieten dabei die offiziellen IT-Partner der Diözese. Eine Übersicht der IT-Partner finden Sie hier.