Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands hat eine Reihe von Praxishilfen zur Einführung des neuen kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) herausgegeben. Diese gehen sehr detailliert auf verschiedene rechtliche und praktische Fragestellungen ein.
Diese Praxishilfen stellen wir Ihnen auf dem sensus-Portal zur Verfügung. Gleiches gilt für drei Arbeitshilfen der Diözesandatenschutzbeauftragten des Erzbistums Hamburg, der Bistümer Hildesheim, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O.