Tätigkeit als Religionslehrer/in i.K.

Mitarbeiter/innen die im Schuldienst tätig sind.

Sie sind als Mitarbeiter/in ausschließlich als Religionslehrerin oder Religionslehrer und damit nur im Schuldienst tätig. Die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Absicherung Ihrer dienstlichen digitalen Kommunikation sowie die Erstellung einer entsprechenden schulbezogenen E-Mail-Adresse liegt beim Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg. Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich an Ihre Schulleitung.

Als Mitarbeiterin, bzw. Mitarbeiter der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben Sie zudem eine drs-Mailadresse, bzw. bekommen diese zur Verfügung gestellt. Mithilfe einer neuen sicheren und datenschutzkonformen Cloud-Lösung, die sich derzeit in der Erprobung befindet, wird für Sie die Möglichkeit geschaffen, Ihre drs-Mailadresse sicher abrufen zu können. Sobald diese Möglichkeit zur Verfügung steht, werden Sie persönlich informiert.

Bezüglich der Hardwareausstattung (Notebook) orientiert sich die für Sie zuständige und personalführende Hauptabteilung Schulen (HA IX Schulen) an den üblichen Regelungen des Kultusministeriums für die Ausstattung von Lehrkräften mit dienstlichen PCs  im staatlichen Schuldienst. Da staatliche Lehrkräfte keine persönlichen Notebooks zur Verfügung gestellt bekommen, gilt dies auch für die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese im Schuldienst. 

Seitens der HA IX Schulen wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte solche Anschaffungen, wie auch das häusliche Arbeitszimmer, für ihre Arbeit steuerlich geltend machen können.

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