Der Beschluss der Diözesanleitung
Unterstützung bei der digitalen Kommunikation
Um Menschen wahrzunehmen und ihre Daten zu schützen, bedarf es im Bereich der digitalen Kommunikation der passenden Rahmenbedingungen. Deshalb hat die Diözesanleitung beschlossen, die datenschutzkonforme Kommunikation in ihrem Zuständigkeitsbereich auszubauen.
Der Beschluss findet sich: Kirchliches Amtsblatt 14 vom 15.11.2017, Seite 460, Rottenburg, den 20.10.2017, Generalvikar Dr. Clemens Stroppel.
Hier können Sie sich den entsprechenden Auszug auf dem kirchlichen Amtsblatt herunterladen
Konkret wurde beschlossen, dass
- die verbindliche Nutzung von drs.de-Mailadressen für alle diözesanen Einrichtungen und das Pastorale Personal der Diözese umgesetzt wird.
- mit einem sogenannten Secure-Mail-Gateway ein Weg für die datenschutzkonforme Kommunikation mit Nicht-drs.de-Mailadressen geschaffen wird.
- für das Pastorale Personal die Kosten Plattform für den mobilen Zugriff auf Mail und Kalender übernommen werden.
- der Einsatz von sicherheitskonformer Hardware beim Pastoralen Personal durch die Kostenfreistellung für notwendige Sicherheitssoftware und die Bezuschussung beim Kauf von Notebooks gefördert wird.
- für bestimmte Bereiche virtuelle Arbeitsplätze geschaffen werden können.
- eine verstärkte Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Datenschutz erfolgen soll.
Bitte beachten Sie: Wer sich für die Bezuschussung eines Notebooks entscheidet, kann parallel keinen virtuellen Arbeitsplatz einrichten und umgekehrt.
Wichtig zu wissen ist, dass das Programm zum Ausbau der datenschutzkonformen Kommunikation bis 2021 läuft. Die Sachmittelkosten werden von den zuständigen Einrichtungen bzw. Hauptabteilungen getragen. Der Zuschuss wird ausbezahlt, nachdem geprüft wurde, ob das ausgewählte Gerät den drsStandards entspricht.
Weitere Informationen zur Bezuschussung eines Notebooks finden Sie hier
Zu Ihrer weitergehenden Informationen haben wir für Sie zudem die Veröffentlichung des neuen kirchlichen Datenschutzgesetzes im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 4-2018 (Seite 69-96) verlinkt.
Veröffentlichung des neuen Kirchlichen Datenschutzgesetzes im kirchlichen Amtsblatt Nr.4-2018
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